Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnung
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu ergänzen.
Größere Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich noch einen Lagebericht erstellen.

Ich erstelle Ihren Jahresabschluss auf Basis der von Ihnen oder von uns angefertigten Buchführung, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Wir erstellen die von der Finanzverwaltung geforderte E-Bilanz und übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt.
Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne Vollhafter reichen wir für Sie innerhalb der gesetzlichen Frist die erforderlichen Unterlagen elektronisch dem Bundesanzeiger ein.
Weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jahresabschlusserstellung sind: