Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnung

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu ergänzen.
Größere Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich noch einen Lagebericht erstellen.

Ich erstelle Ihren Jahresabschluss auf Basis der von Ihnen oder von uns angefertigten Buchführung, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Wir erstellen die von der Finanzverwaltung geforderte E-Bilanz und übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt.
Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne Vollhafter reichen wir für Sie innerhalb der gesetzlichen Frist die erforderlichen Unterlagen elektronisch dem Bundesanzeiger ein.

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Weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jahresabschlusserstellung sind:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für alle Rechtsformen
  • Erstellung eines Anhangs, soweit erforderlich
  • Erstellung des Anlagevermögens mit Ermittlung der Abschreibungen
  • Jahresabschlüsse mit Erläuterungsbericht
  • Jahresabschlüsse mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Übermittlung der E-Bilanzen an die Finanzämter
  • Offenlegung oder Hinterlegung der Bilanz und des Anhangs beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz, Aufgabebilanz oder Liquidationsbilanz
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und nicht zur Bilanzierung verpflichteter Gewerbetreibende
  • Begleitung bei Prüfungen durch das Finanzamt

Ein aussagekräftiger Jahresabschluss hilft bei Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Sie dabei.

Steuerberater Rapp
Seit über 50 Jahren kompetente Beratung
für unsere Mandanten