Einkommensteuer­erklärung

Sparen Sie sich Ihre kostbare Zeit und lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung von uns professionell und rechtssicher erstellen.

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer und Privatpersonen
  • Berücksichtigung sämtlicher steuermindernder Tatsachen
  • Prüfung Ihrer Steuerbescheide
  • Einlegung von Rechtsmitteln zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzbehörden

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Auch ohne Veranlagungsverpflichtung kann es sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben:

  • Sie haben eine Riester- oder Rürupversicherung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Weite Entfernung zur Arbeitsstätte
  • Werbungskosten von insgesamt mehr als 1.000 € pro Jahr
  • Kein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt
  • Die Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag von 801 €/1.602 €, der Grenzsteuersatz ist aber niedriger als 25% weil keine oder nur niedrige andere Einkünfte vorliegen (z.B. Rentner mit Kapitalerträgen)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe) oder Handwerkerleistungen in der selbstgenutzten Wohnung/Haus/Garten (auch Schornsteinfeger, ausgewiesene Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung)
  • Das Beschäftigungsverhältnis hat nicht das ganze Jahr bestanden
  • Sie haben geheiratet oder sind Eltern geworden

Steuerberater Rapp
Seit über 50 Jahren kompetente Beratung
für unsere Mandanten